Granfondo del Po

Das Reglement

Reglement: GRANFONDO DEL PO

Der Amateursportverein „Po River“ organisiert unter der Schirmherrschaft der „ACSI Ciclismo“ (Italienischer Amateur-Radsportverband) am 20. März 2022 in Ferrara (FE), Italien, die Veranstaltung „Granfondo del Po“, ein im offiziellen regionalen Veranstaltungskalender des italienischen Radsportverbandes geführtes Amateurradrennen.

 Registrierung und Ausgabe der Rennpakete
19. März – Samstag 10.00/18.00
20. März – Sonntag 06.30/08.00

im Organisationssekretariat:
PALAPALESTRE Viale F. Tumiati Nr. 5, Ferrara

Sonntag – 20. März
START DES RENNENS „GRANFONDO DEL PO“
Abfahrt: Largo Castello Fahrtrichtung Viale Cavour, Bahnhof
Öffnung der Starterzonen um 08.00 Uhr

ANKUNFT VON GRANFONDO DEL PO
Ankunft: Via Bacchelli

Artikel 1 Teilnahme
#1 Folgende Radsportler beiderlei Geschlechts können sich, mittels der vorgefertigten Formulare, zur Teilnahme melden:
a) Italienische Vereinsmitglieder, im Alter zwischen 18 und 75 Jahren, mit einem für das Jahr 2022 gültigen vom italienischen Radsportverband ACSI oder Institutionen des Rates oder einem vom C.O.N.I. anerkannten ausländischen Verband ausgestellten Mitgliedsausweis, die zudem über ein sportärztliches Attest verfügen, das zur Teilnahme an Radrennen. Der Ausweis muss gemeinsam mit der Anmeldung eingereicht werden.
b) Für italienische und ausländische Sportler ohne Vereinsmitgliedschaft, im Alter zwischen 18 und 75 Jahren, ist eine Tagesmitgliedskarte, die vom ACSI (italienischen Radsportverband) zum Preis von 10 Euro ausgestellt wird, obligatorisch  Die 10 Euro werden zur Anmeldungsgebühr addiert. Durch die Tagesmitgliedskarte genießt der Teilnehmer einen Versicherungsschutz, vorausgesetzt, dass er über ein sportärztliches Attest verfügt, das zur Teilnahme an Radrennen berechtigt. Die Ausfertigung oben genannter Mitgliedskarte verpflichtet zur Bereitstellung eines gültigen Ausweisdokuments und der Steuernummer, des weiteren ist die Ausfertigung und Unterschrift unter die Ethikerklärung gemeinsam mit der Ausfertigung der Mitgliedskarte sowohl für italienische wie ausländische Teilnehmer, wie vom Kommuniqué Nr. 2 der SAN vorgesehen, obligatorisch.
c) RADWANDERER: nicht zugelassen
#2 Zur Veranstaltung nicht zugelassen bzw. Grund zur Ungültigerklärung der Anmeldung sind:
– ehemalige Radsportler beiderlei Geschlechts aus folgenden Kategorien: Profiradsportler, Elite-Sportler, U23, U23 weiblich, die an Amateursportveranstaltungen aller Disziplinen teilnehmen, es sei denn, sie werden durch den Veranstalter schriftlich eingeladen. Sie sind von jeglichem Einzel- und Mannschaftsklassement ausgenommen und müssen in jedweder Hinsicht eine Einwirkung auf den Rennverlauf vermeiden;
– alle Angehörigen der Leistungssportklassen (Profis, Elite, U23, Junioren, männlich/weiblich) können auf Einladung teilnehmen – Autorisierung durch die Herkunftsmannschaft/-verein und Vorlage derselben bei der Jury vorausgesetzt -, allerdings erfolgt diese Teilnahme an Jedermannrennen ausschließlich als Testimonial, der auf den Ausgang der Veranstaltung keinen Einfluss nehmen darf;
– durch Sportgerichte oder ordentliche Gerichte wegen Dopingvergehens (nach Artikel 1.1.03 sanktionierte Durchführungsbestimmungen) verurteilte Sportler.

Artikel 2 Weitere in der Anmeldung enthaltene Verpflichtungen
#1 Mit der Anmeldung bzw. der Bezahlung der Anmeldegebühr verpflichtet sich jeder Teilnehmer, das Reglement zu beachten sowie immer und überall während der Veranstaltung eine umsichtige und vorausschauende Verhaltensweise an den Tag zu legen.
#2 Mit der Anmeldung bzw. der Bezahlung der Anmeldegebühr erklärt und versichert jeder Teilnehmer verbindlich:
a) im Besitz einer gültigen zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigenden sportärztlichen Bescheinigung zu sein und den Veranstalter von jedweder Haftung und Entschädigungsverpflichtung zu entbinden;
b) vor während und nach der Veranstaltung die Aufsichtspflicht über den Minderjährigen zu erfüllen, soweit er diesen begleitet und der Minderjährige nicht unter der direkten Aufsicht eines oder beider teilnehmenden Elternteile steht;
c) den Veranstalter zu bevollmächtigen, personenbezogene Daten, auch die unter den Datenschutz fallenden für die Veranstaltung notwendigen zu verarbeiten, eingeschlossen die Daten des/der Erziehungsberechtigten (für den Minderjährigen);
d) den Veranstalter ausdrücklich zu bevollmächtigen, kostenlos und ohne räumliche Beschränkung bewegte und unbewegte Bilder von den Teilnehmern an der „Granfondo del Po“ zu Zwecken der Werbung, Archivierung, Dokumentation zu verwenden, egal durch welche Apparatur erstellt, ohne Ansprüche zu stellen über Bildrechte und weitere damit verbundene Rechte;
e) sich darüber bewusst zu sein, dass die Teilnahme an der „Granfondo del Po“ potenziell eine gesundheitsgefährdende Tätigkeit sein kann und er die möglichen Konsequenzen einer Teilnahme trägt, Konsequenzen wie beispielsweise (dies ist keine erschöpfende Aufzählung): Kollaps, Sturz, Körperkontakt oder Kollision mit Fahrzeugen, mit anderen Teilnehmern, mit Zuschauern und/oder anderen und/oder wegen Vorkommnissen, die die Unversehrtheit gefährden können, auch auf Grund widriger Witterungsbedingungen oder auf Grund des Straßenverkehrs oder der Fahrbahnbeschaffenheit;
f) sich darüber bewusst zu sein, dass der Veranstalter keine Haftung übernimmt für etwaige Akte des Vandalismus, Diebstähle, Schadensfälle jeglicher Art, die Teilnehmer durch wen auch immer in jedweder Phase der Veranstaltung erleiden können, wobei die Aufsicht über jedwedes Privateigentum bei jedem einzelnen Teilnehmer verbleibt;
g) den Veranstalter, die freiwilligen Helfer und das gesamte vom Veranstalter eingesetzte Personal von jedweder Haftung, ohne Ausnahme, freizusprechen, sofern während der Veranstaltung Schäden jedweder Art an Personen oder Sachen entstehen, die direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen mit Aussagen, Geschehnissen, Umständen oder körperlichen Zuständen und Verfasstheiten, ebenso wie von Versäumnissen, Fehleinschätzungen, Unbedachtheiten, Verstößen gegen Regeln, Anordnungen oder Weisungen, die vom Teilnehmer selbst oder anderen Teilnehmer begangen wurden, wobei der Teilnehmer auf jegliche Wiedergutmachung oder Rechtsansprüche gegenüber den Urhebern, will sagen auf jeden Schadensersatzanspruch verzichtet;
h) die unanfechtbare Entscheidung von Nichtzulassung, Ausschluss und/oder Disqualifizierung und/oder Verfall durch die vom Reglement vorgesehenen Fälle durch den Veranstalter zu akzeptieren.

Artikel 3 Bedingungen – Anmelderegularien
#1 Die Anmeldung muss direkt über die Website http://gare.linktours.com/ erfolgen.
#2 Die Veranstaltung erfolgt auf Einladung. Der Veranstalter kann jederzeit und nach seinem unanfechtbaren Gutdünken entscheiden, ob er eine Anmeldung akzeptiert oder nicht oder ob er einen Teilnehmer, falls dieser das Ansehen der Veranstaltung beschädigen könnte, ausschließt. In diesem Fall werden bereits geleistete Anmeldegebühren erstattet.
#3 Die Anmeldefrist beginnt am 28. Ocktober 2021 und endet:
– am 14. März 2022 um 15 Uhr bei Banküberweisungen
– am 17. März 2022 um 18 Uhr bei Kreditkartenzahlung
– am 19 JMärz im Sekretariat (PALAPALESTRE – Viale Tumiati, 5 – Ferrara) um 18 Uhr
Teilnehmern, die sich erst am Samstag 12. Juni anmelden, kann die Verfügbarkeit des Präsent-pakets nicht garantiert werden.
#4 Die Anmeldung über die Website muss unter Beifügung folgender Unterlagen erfolgen:
a) für italienische Vereinsmitglieder eine Kopie des für 2019 gültigen Mitgliedsausweises; der Zahlbeleg für die Anmeldegebühr
b) für Ausländer und italienische Nicht-Mitglieder ist die Einsendung des sportärztlichen Attests für Radsport (bei Radamateuren) oder für Breitensport auf der Grundlage des Modells im Anhang C zum Ministerialdekret vom 24.04.2013 (bei Jedermannfahrern) oder ein gleichwertiges Attest, die Ethikerklärung, ein Ausweisdokument und die Steuernummer obligatorisch. Für Informationen aller Art steht das Sekretariat zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung: Tel +39/0532/201365 – E-mail: info@cyclingitalia.it
#5 Der/die Sportverein und/oder -mannschaft muss seinen Mitgliedern das vorliegende Reglement vorlegen und zur Kenntnis bringen. Der Präsident des Sportvereins bzw. der -mannschaft muss sich im Augenblick der Anmeldung vergewissert haben, dass jeder zu meldende Teilnehmer über die im Reglement der Granfondo del Po vorgeschriebenen Voraussetzungen und Unterlagen verfügt, er erklärt zudem, dass er den Veranstalter von jedweder zivil- oder strafrechtlichen Verantwortung für Angaben, die nicht der Wahrheit entsprechen und/oder unvollständig sind und/oder nicht der ordnungsgemäßen Überprüfung unterzogen wurden, entbindet.
#6 ÜBERTRAGUNG DER ANMELDUNG:
MANNSCHAFTEN:
die Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist gestattet, wenn dafür das On-line-Meldesystem verwendet wird;
EINZELNE STARTER: die Übertragung kann nur am Samstag oder am Sonntag direkt vor Ort im Organisationssekretariat (PALAPALESTRE Via F. Tumiati Nr. 5,  Ferrara) vorgenommen wer-den. Unabdingbar sind dafür die Vorlage einer Kopie des Personalausweises des auf den Start ver-zichtenden Teilnehmers sowie des korrekt ausgefüllten Übertragungsformulars („modulo sostituzio-ne“, abzuholen im Sekretariat) und des Personalausweises und Mitgliedsausweises des Fahrers, der an der Veranstaltung teilnehmen möchte.
Die Kosten der Übertragung belaufen sich auf:
€ 10 einzelne Übertragung per Onlinemeldung (das System ist nur für Mannschaften aktiv)
€ 15 direkt im Organisationssekretariat (PALAPALESTRE). Ausländische Teilnehmer und Teil-nehmer ohne Mitgliedsausweis im Verband müssen zudem die Tagesmitgliedschaft im Verband ACSI in Höhe von € 10 bezahlen.
#7 Im Falle einer nachgewiesenen Verhinderung an der Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen wird die gezahlte Meldegebühr (abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr) für die Teilnahme an der Granfondo del Po im Folgejahr gutgeschrieben.
Der Antrag auf Abmeldung des Teilnehmers (unter Beifügung des ärztlichen Attests) muss mit dem vorgesehenen Formular für Abmeldung wegen Verhinderung an der Teilnahme, das online verfügbar ist,  per E-mail iscrizione@cyclingitalia.it
spätestens 14 Tage vor Austragung der Veranstaltung eingegangen sein. Andernfalls ist dieser nichtig.
Im Falle einer Abmeldung eines ausländischen Vereinsmitglieds wird die Anmeldegebühr unter Abzug der vom Veranstalter getragenen Kosten (€ 10 Verwaltungkonten). Die Tageskarte zu ihren Gunsten abgegeben werden nicht erstattet.

Artikel 4 Teilnahmegebühr
a) Italienische Teilnehmer
von Beginn der Meldefrist bis 24. Dezember 2021   € 30
– von 25. Dezember 2020 bis  24. Januar 2022             € 35
– von 25. Januar, bis 17. März  2022                               € 40
– Samstag 19. März 2022                                                 € 50
– Donnerstag, 17. März  schließt die Online-Registrierung
– Samstag, 19. März Anmeldungen im Sekretariat
Für Teilnehmer, die sich erst am Samstag 19.  März anmelden, kann die Verfügbarkeit des Präsentpakets nicht garantiert werden.
b) Ausländische Teilnehmer / Italienische Teilnehmer ohne Vereins
von Beginn der Meldefrist bis 24. Dezember 2021  € 40 (Versicherungsausweis der ACSI für den Renntag über € 10 inklusive)
– von 25. Dezember 2021 bis  24. Januar 2022            € 45 (Versicherungsausweis der ACSI für den Renntag über € 10 inklusive)
– von 25. Januar, bis 17. März 2022                               € 50 (Versicherungsausweis der ACSI für den Renntag über € 10 inklusive)
– Samstag 19. März 2022                                                 € 60 (Versicherungsausweis der ACSI für den Renntag über € 10 inklusive)
– Donnerstag, 17. März  schließt die Online-Registrierung
– Samstag, 19. März Anmeldungen im Sekretariat
Für Teilnehmer, die sich erst am Samstag 19. März anmelden, kann die Verfügbarkeit des Präsentpakets nicht garantiert werden.

Für italienische Teilnehmer ohne Vereins-/Verbandsmitgliedschaft und ausländische Teilnehmer enthält die höhere Anmeldegebühr den Abschluss eines eintägigen Versicherungsvertrages für den Renntag, eine Tagespolice, die von der ACSI zum Preis von € 10 ausgegeben wird
Die Anmeldegebühr umfasst:
Starterpack (Frontnummer für das Fahrrad, Rückennummer für den Fahrer)
– Präsentpaket
– Zeitnahme
– Sicherheitsmaßnahmen
– Medizinische Versorgung
– Technische und mechanische Hilfe (Ersatzteilkosten ausgenommen)
– Duschen und sanitäre Einrichtungen
– Verpflegungspunkte an der Strecke und am Ziel
– Lunch Box

Artikel 5 Bezahlmodalitäten
Online auf der offiziellen Website der Granfondo del Po (gare.linktours.com) ausschließlich mit Kreditkarte oder  mit Banküberweisung

Artikel 6 Berufung und Aushändigung von Starterpack/Präsentpaket
Die Entgegennahme erfolgt:
– Samstag, 19. März (zwischen 10 Uhr und 18 Uhr)
im Sekretariat PALAPALESTRE Via F. tumiati, 5 – Ferrara
Nach Verstreichen dieser Fristen verfällt die Teilnahmeberechtigung des gemeldeten Fahrers. In diesem Fall wird nach Einreichung des betreffenden Formulars durch den gemeldeten Fahrer (Antrag wegen versäumter Teilnahme) lediglich das Präsentpaket ausgehändigt.
#1 Die einzelnen Teilnehmer müssen ausgestattet sein mit:
Italienische Vereinsmitglieder
a) gültigem Mitgliedsausweis und Zahlbeleg
b) eine andere Person kann zur Entgegennahme von Starterpack und Präsentpaket bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss sich mit ausgefüllter Vollmacht (Attachment auf der Website cyclingitalia.it herunterladen) und mit einer Fotokopie des Ausweisdokuments des Bevollmächtigenden sowie der Unterlagen von Punkt a) zur Entgegennahme einfinden.
Italienische Teilnehmer ohne Vereins-/Verbandsmitgliedschaft und ausländische Teilnehmer
a) einem gültigen Ausweisdokument, der unterschriebenen Ethikerklärung im Original, dem (obligatorischen) sportärztlichen Attest für Radsport
b) bei Minderjährigen müssen die Betreuer sich gemeinsam mit dem in ihrer Obhut befindlichen Teilnehmer einfinden.
Sportvereine und/oder -mannschaften
Zur Anmeldung muss sich der Präsident oder ein Bevollmächtigter mit der vom Präsidenten unterschriebenen und gestempelten Anmeldung für Sportvereine und/oder -mannschaften einfinden, sowie mit dem Zahlbeleg, auch wenn dieser bereits vorher per Fax oder E-mail übermittelt wurde, zudem muss er die Fotokopie der Mitgliedsausweise und der Personalausweise der teilnehmenden Vereinsmitglieder vorlegen;
Starterpack/Essensbon
Der Starterpack enthält die Frontnummer für das Fahrrad und die Rückennummer für den Starter mit entsprechenden Schnüren und Sicherheitsnadeln, des Weiteren die Unterlagen über die wesentlichen Informationen zur Teilnahme am Rennen. Der Starterpack ist streng persönlich und nicht auf Dritte übertragbar, was einen sofortigen Ausschluss aus dem Rennen nach sich ziehen würde. Es ist untersagt, etwaige auf die Nummern gedruckte Markensymbole zu verdecken, zu beschneiden oder sonstwie zu modifizieren.
Die Rückseite der Frontnummer sollte ausgefüllt und mit einer Telefonnummer versehen werden, die im Falle eines Sturzes kontaktiert werden kann, außerdem mit etwaigen notfallmedizinischen Hinweisen, die den Rettungssanitätern bei körperlichen Problemen eine adäquate Behandlung ermöglichen. Es wird zudem der Essensbon für die Pasta Party ausgehändigt. Wer sich nicht im Besitz dieses Bons befindet, kann gegen eine Pro-Kopf-Gebühr von 10 € daran teilnehmen. Minderjährige zwischen dem vollendeten 5. und 10. Lebensjahr haben gegen eine Rabatt-Gebühr von 5 € Zutritt zur Pasta Party, vorausgesetzt sie befinden sich in Begleitung mindestens eines Elternteils und/oder eines volljährigen Begleiters.
Präsentpaket
Der Inhalt des Präsentpakets wird baldmöglichst über die Websiten mitgeteilt werden.

Artikel 7 Zugang zum Start
Treffpunkt: Via Bacchelli (Eingang Schwimmbadareal)
Ab 7.00 Uhr Einlass in die Startzonen. 8 Uhr Start.
ROTE GRUPPE: Gäste, Honoratioren, die ersten drei Platzierungen jeder Kategorie in der Edi-tion 2017, die Käufer eines Aufenthaltspakets (solange Vorrat reicht; sind bei Buchung des Aufen-thaltspakets bereits alle roten Rückennummern vergeben, werden blaue ausgegeben) 30 Plätze zu  € 20, von denen der Gewinn als Spende an IBO ITALIA geht.
BLAUE GRUPPE : Die ersten 100 direkt im Granfondo del Po-Portal registriert; die ersten 200 auf den Rennstrecken gemeldeten sowie die zur Teilnahme an der ACSI-Meisterschaft berechtigten
ORANGE GRUPPE: Amateure und Radfahrer die Rundstrecken abonniert haben in Reihenfolge der Einschreibung
GRAUE GRUPPE: Amateure und Radfahrer die Rundstrecken abonniert haben in Reihenfolge der Einschreibung
GRÜNE GRUPPE: Behindertensportlern vorbehalten (Behindertensportler mit spezifischem Ausweis werden gebeten, die Organisation zu kontaktieren, um eine exakte Zuordnung in die jeweilige Zone zu ermöglichen).
Starter mit Handbike oder Liegerad werden, falls Amateur, in die Grüne Gruppe eingeordnet.
Die Organisation behält sich eine Disqualifizierung vor, falls ein Teilnehmer Öffnungs- und Schließzeiten der Zugangspforten und/oder die ihm zugewiesene Zone und/oder Anweisungen des Personals missachtet.

Artikel 8
Kurzdistanz (85 km): Ferrara – Pontelagoscuro – Polesella – Ro Ferrarese – Coccanile Cesta – Cologna – Alberone – Zocca – Malborghetto di Boara – Ferrara
Langdistanz (131 km): Ferrara – Pontelagoscuro – Polesella – Guarda Veneta – Crespino – Villanova Marchesana – Papozze – Bottrighe – Corbola – Ariano nel Polesine – Ariano Ferrarese – Berra – Guarda – Ro Ferrarese – Ferrara

Artikel 9 Zeitlimit
Bis spätestens 14.30 Uhr.

Artikel 10 Zeitnahme und Klassement
Teilnehmer, die bereits über einen persönlichen Chip verfügen, müssen diesen im Anmeldeformular spezifizieren. Die zugelassenen Chip-Typen sind:
– A-Chip (runde Form, grüne Farbe), mit aktivierter Funktion Radsport oder MTB 2018
– Yellow Chip (runde Form, gelbe Farbe)
– Teilnehmer, die über keinen persönlichen Chip verfügen, müssen einen Tageschip am Veranstaltungsdesk „Punto Chip“ erwerben oder mieten:
– Der A-Chip ist zu 15 € käuflich erwerbbar, wobei 10 € auf den Chip und 5 € auf die Aktivierung Radsport und MTB 2015 entfallen.
– Wer bereits über einen vor dem 1.10.2014 erworbenen A-Chip verfügt, muss lediglich die Aktivierung Radsport und MTB 2015 zum Preis von 5 € erwerben.
– Der Tageschip T-Chip kann zu 5 € gemietet werden (zuzüglich einer Kaution von 10 €), von der 5 € bei der Rückgabe erstattet werden. Diese muss an dem speziellen Desk erfolgen, und zwar spätestens zu der auf dem Hinweisschild angegebenen Uhrzeit. Diese Uhrzeit entspricht in der Regel 30 Minuten nach dem offiziellen Ende des Rennens.
Vollständige Informationen und Bedingungen zur Nutzung der Chips sind auf der Website www.mysdam.net oder unter der Telefonnummer 895.60.60.668 verfügbar.
Zur Beachtung: Fehlende oder fehlerhafte Nutzung des Chips führt zum Ausschluss auf dem Klassement und Ungültigerklärung der erzielten Zeit.
Die Klassements werden auf der Grundlage der offiziellen Zeitnahme erstellt und auf der Website www.mysdam.net veröffentlicht, von der auch die Teilnahmeurkunde heruntergeladen werden kann.

Artikel 11 Klassements und Siegerehrungen
#1 Klassement Vorderste drei Gesamtplatzierungen: Das Klassement wird nach der Ankunftszeit auf Grundlage der offiziellen Startzeit des Rennens (Gun Time) erstellt.
#2 Klassement der Einzelkategorien Die Klassements werden nach der Real Time, will sagen nach der zwischen dem Überfahren der Startlinie und der Ziellinie errechneten Zeit, erstellt, und zwar in folgenden Kategorien
1) Junior 19/29 Jahre
2) Senior 1 30/34 Jahre
3) Senior 2 35/39 Jahre
4) Veteranen 1 40/44 Jahre
5) Veteranen 2 45/49 Jahre
6) Gentleman 1 50/54 Jahre
7) Gentleman 2 55/59 Jahre
8) Super G. A 60/64 Jahre
9) Super G. B 65 Jahre und älter (Sie dürfen nur in dem kurzen Kurs teilnehmen)
10) Damen A 19/39 Jahre
11) Damen B 40/49 Jahre
12)Damen W3 50 Jahre und älter (Sie dürfen nur in dem kurzen Kurs teilnehmen)
#3 Jedermannfahrer. Sie können nur teilweise in der kurzen Zeit zu nehmen. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge mit der erzielten Zeit aufgeführt.Werden in alphabetischer Reihenfolge mit der erzielten Zeit aufgeführt.
#4 Die ersten drei Gesamtsieger (Männer und Frauen) müssen sich sofort nach der Ankunft zur protokollarischen Siegerehrung einfinden. Für sie entfällt automatisch der Anspruch auf die Entgegennahme des für die jeweilige Einzelkategorie (nachACSI) vorgesehenen Preises.
#5 Mit der Bekanntgabe der offiziellen Klassements werden auch die jeweils ersten drei männlichen und weiblichen Fahrer des Gesamtklassements der ACSI -Klassements ausgezeichnet, wozu sie sich zur Entgegennahme der Preise um 15 Uhr auf dem Schwimmbadgelände in der Via Bacchelli einfinden müssen.
#6 Ein Sonderpreis wird dem Teilnehmer mit dem weitesten Anreiseweg zugedacht, will sagen demjenigen, der die meisten Kilometer zurückgelegt hat, um an der Granfondo del Po 2016 teilzunehmen. Sollten mehrere Teilnehmer aus demselben Ort kommen, wird der Preis dem älteren, bei Altersgleichheit der Frau zugesprochen.
#7 Ein Sonderpreis wird den fünf Mannschaften mit den meisten Teilnehmern zugesprochen.
#8 Ein Sonderpreis wird dem 100. und dem 200. des Gesamtklassements zugesprochen.
#9 Alle Preisträger müssen sich, um nicht disqualifiziert zu werden, bei der Siegerehrung in Mannschaftskleidung oder präsentablem Outfit zeigen und den Anweisungen des Moderators folgen. Bei Disqualifikation verlieren die Teilnehmer den Anspruch auf die Prämien.
#10 Die Prämierungen sind nach dem Rennen vorgesehen und folgen dem von der Organisation ausgefertigten Zeitplan.
#11 Die Direktion behält sich das Recht vor, Preise an Dritte nicht auszugeben, falls diese sich nicht ausweisen und/oder keine Vollmacht vorlegen können, welche, gemeinsam mit einer Fotokopie des Personalausweises, bei Entgegennahme des Preises einbehalten wird.

Artikel 12 Straßenverkehrsordnung und weitere Verhaltensnormen
#1 Der öffentliche Straßenverkehr ist während der Veranstaltung vorübergehend ausgesetzt, und zwar für die 15 Minuten, die zwischen dem Begleitfahrzeug am Anfang des Feldes und dem Schlussfahrzeug des Rennens liegen.
#2 Die Teilnehmer, die vom Schlussfahrzeug überholt werden, müssen das Rennen als Radwanderer fortsetzen und sich eigenverantwortlich an die Straßenverkehrsordnung halten.
#3 Das Tragen der Rückennummer ist bis Ende des Rennens obligatorisch.
#4 Das Tragen des vorschriftsmäßigen Schutzhelms ist obligatorisch.
#5 Das Mitführen  eines Reparatursets ist obligatorisch.
#6 Für in diesem Reglement nicht explizit gemachte Regelungen siehe die Bestimmungen der ACSI für die Abhaltung von Amateur- und Jedermannrennen, zu deren Einhaltung alle Teilnehmer verpflichtet sind.
#7 Die Teilnehmer sind ebenso verpflichtet, die Umwelt zu respektieren und keinen Müll entlang der Strecke wegzuwerfen, sondern ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter an den Verpflegungspunkten. Teilnehmer, die nicht die Umwelt schonen und/oder Müll außerhalb der angezeigten Bereiche entsorgen und/oder sich nicht an eine korrekte und zivilisierte Verhaltensweise während des Rennens halten, können disqualifiziert werden.
#8 Um einen bestmöglichen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, ist Beistand durch private Fahrzeuge (Scooter, Motorräder, PKW usw.) untersagt, Pannenhilfe in Form von Rennbegleitung oder schlichtweg am Fahrbahnrand inbegriffen (die von der Organisation bereits gestellt wird). Teilnehmer, in deren Gefolge nicht autorisierte Personen angetroffen werden, sind zu disqualifizieren.
#9 Es sind „Besenwagen“ vorgesehen, die all jene Teilnehmer aufnehmen und zum Startpunkt zurück transportieren, die, aus welchem Grund auch immer, die vorgesehene Strecke nicht bis zum Ende absolvieren.
#10 Die Teilnehmer sind zur Verwendung von Rennrädern und Mountainbikes berechtigt. Wer Liegeräder oder Handbikes verwenden möchte, startet in der jeweils vorgesehenen Zone als Amateur oder Jedermannfahrer. Für Amateure gibt es eine gesonderte Zone.

Artikel 13 Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist für alle Streckenabschnitte des Rennens und in einer Fixstation in der Via Bacchelli (bei der Schwimmbadanlage) gewährleistet. Die Organisation übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für Eingriffe und/oder Entscheidungen des Personals der medizinischen Versorgung.

Artikel 14 Auf Grundlage der vom FCI auferlegten gültigen Antidoping-Bestimmungen können medizinische Kontrollen in den von der Organisation eigens eingerichteten Örtlichkeiten durchgeführt werden.

Artikel 15 REPARATURSERVICE
# 1
. Ein Reparaturservice ist am Start und während des Rennens vorgesehen.
# 2. Ersatzteile sind kostenpflichtig.
Bei Verwendung von Ersatzteilen werden die Personalien und die Startnummer des Teilnehmers registriert. Der Teilnehmer muss sich nach dem Rennen am Reparaturstand am PALAPALESTRE einfinden und die Ersatzteilrechnung begleichen.
# 3. Die Organisatoren sind nicht haftbar für Interventionen und Entscheidungen der Mechaniker.

Artikel 16 Annullierung der Veranstaltung
Im Falle widriger Witterungsverhältnisse, unwägbarer Umstände oder höherer Gewalt wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Streiks, Tumulte oder im Falle von Annullierungsanordnungen durch den ACSI und/oder zuständige Behörden kann die Veranstaltung abgesagt werden. In den oben genannten Fällen findet keine Rückerstattung der Meldegebühren statt.

Artikel 17 Einsprüche
Etwaige Einsprüche müssen schriftlich bei der Jury und bei der Direktion mit Sitz in der Via Bacchelli (Schwimmbadareal) eingereicht werden. Gehen diese nicht innerhalb der vom Reglement der FCI angegebenen Fristen ein, sind sie nichtig.

Artikel 18 Website – Veröffentlichung des Reglements und Kontakte
Die Website ist das offizielle Informationsorgan der Veranstaltung.
Alle Mitteilungen werden unter den News der Seite www.cyclingitalia.it veröffentlicht, einschließlich Änderungen von Dienstleistungen, Orten und/oder Zeitplan.
Das Reglement ist offiziell hinterlegt und protokolliert bei c/o il Comune di Ferrara, Ufficio Attività Produttive.
Für sämtliche Informationen steht folgender Kontakt zur Verfügung:
Sitz des Po River Amateursportvereins, in den Büros von Link Tours, Via Garibaldi 103, 44121 Ferrara, Steuernummer und U-St.Nr. 0193673089.
Das Personal des Sekretariats ist zu den Bürozeiten unter folgender Telefonnummer und/oder E-mail-Adresse zu erreichen: Tel: +39/05332/201365 – E-mail info@cyclingitalia.it

Artikel 19 Datenschutzbestimmung im Sinne des Artikels 13 des Gesetzesdekrets vom 30.06.2003, Nr. 196
#1 Die mit den Anmeldemodalitäten erhobenen Daten sind für die Beziehungsanbahnung unverzichtbar und können ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung der Veranstaltung verwendet werden, wozu organisatorische, administrative, rechtliche, versicherungstechnische und werbetechnische Maßnahmen ebenso wie die Erfüllung von Auflagen oder Ähnliches durch die Behörden gehören, außerdem können sie Privatsubjekten übermittelt werden, sofern dies für die Abwicklung der Veranstaltung vertraglich unerlässlich ist.
#2 Die Folge unvollständig oder fälschlich übermittelter Daten und oben genannter Informationen führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
#3 Die Rechte des Betroffenen bezüglich der Behandlung personenbezogener Daten sind unter Artikel 7 des Gesetzesdekrets vom 30.06.2003, Nr. 196, gelistet. Der vom Datenschutzrecht Betroffene hat danach insbesondere das Recht, mit einem an den unter folgender Adresse (info@cyclingitalia.it) erreichbaren Verantwortlichen gerichteten Antrag die sofortige Löschung, Anonymisierung oder Sperrung aller unrechtmäßig gesammelten Daten zu erwirken, eingeschlossen derjenigen, deren Aufbewahrung nicht notwendig ist in Bezug auf die Zwecke, zu deren Erfüllung die Daten erhoben und anschließend verarbeitet worden sind, oder die Aktualisierung, Berichtigung oder, sofern gewünscht, die Vervollständigung der Daten zu erwirken.
Unterabsatz 4 Der Betroffene hat außerdem das Recht, sich aus legitimen Gründen ganz oder teilweise der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersetzen, auch wenn sie dem Zweck der Erhebung entsprechen.

Artikel 20 Organisationsgesellschaft
Po River – Amateursportverein
Tel: +39 0532 201365 – Fax: +39 0532 247602 – E-mail: info@cyclingitalia.it

Artikel 21 Schlussbemerkungen
Alle in diesem Reglement nicht explizit ausgeführten Regelungen unterliegen dem „Regolamento Tecnico Amatoriale e Cicloturistico e la Normativa di Attuazione Attività Amatoriale 2022“ (Technisches Reglement für Amateur- und Jedermannveranstaltungen und die Durchführungsbestimmung für Amateuraktivitäten 2022) des ACSI.
Der Organisator behält sich vor, das vorliegende Reglement jederzeit zu modifizieren, falls er dies für eine Optimierung der Veranstaltung angezeigt hält. Etwaige Veränderungen der Dienstleistungen, Örtlichkeiten und/oder des Zeitplans werden unter den News unter dem Link „Integrazioni al Regolamento“ auf der Website www.cyclingitalia.it aufgeführt.